PPR 2.0: Ein Personalbemessungsinstrument für Krankenhäuser und Kliniken

Ein Personalbemessungsinstrument namens PPR 2.0 soll die Abläufe in Kliniken und Krankenhäusern straffen. Seit Jahren ist klar, dass es im medizinischen Bereich, insbesondere in der Pflege, einen Personalmangel gibt. Viele Einrichtungen können sich nur dank dem Konzept Zeitarbeit Pflege personell über Wasser halten. Auch die Tatsache, dass die meisten Krankenhäuser mit extremen finanziellen Belastungen zu kämpfen haben, ist mittlerweile hinlänglich bekannt.

Damit stellt sich unweigerlich die Frage, ob in einem solchen System alle Patienten angemessen versorgt werden können oder nicht. Aus diesem Grund setzen sich Krankenhausmitarbeiter und Gewerkschaften seit Jahren für eine Verbesserung des Gesundheitssystems und der Finanzsysteme in den Krankenhäusern ein.
Doch wie genau könnte eine solche Reform umgesetzt werden? Wie soll die PPR 2.0 aussehen und welche Auswirkungen hat sie, wenn sie im Jahr 2024 in Kraft tritt? Diese und andere Fragen behandeln wir im folgenden Text.

Was genau ist die PPR 2.0?

„PPR“ steht abgekürzt für die Pflegepersonalverordnung. Dieses Gesetz legte die Anzahl der Krankenschwestern fest, die ab 1993 jeder Station in einem Krankenhaus mit Betten zugewiesen werden konnten und mussten. Die PPR wurde jedoch nur vier Jahre später, 1997, bereits wieder abgeschafft. Grund dafür war ein Mangel an Finanzierungsmöglichkeiten, die den inzwischen stark gestiegenen Personalbedarf nicht mehr decken konnten.
Die Notwendigkeit eines neuen Instruments zur Bewertung des Personalbedarfs in der Krankenhauspflege ergab sich jedoch, weil das Problem des Personalmangels weiter bestand. In der Folge wurde die „PPR 2.0“, eine neue Pflegepersonalverordnung, entwickelt.

Was soll die PPR 2.0 bewirken?

Was ist das eigentliche Ziel dieses verbesserten PPR 2.0, und wie funktioniert es in der Praxis? Jeden Tag erhält jede der derzeit neun Pflegeleistungsgruppen eine neue Zuweisung erwachsener Patienten. Die Pflegeintensität steigt mit zunehmendem medizinischen Bedarf des Patienten. Der dem Bedarf entsprechende Pflegedienst wird dann für jede dieser neun Kategorien mit einem festen Minutenwert ermittelt, der wiederum auf Personalstellen übertragen wird. Seit 1997 geschieht dies allerdings nur noch intern. Ab 2024 wird es wieder erforderlich sein.

Das Problem der Fallpauschalen

Was auf den ersten Blick eine fantastische Lösung zu sein schien, entpuppt sich nun als Problem. Die Interessen der Patientinnen und Patienten werden durch die Fallpauschalen, mit denen Krankenhäuser und Kliniken z.B. bestimmte Operationen finanziell vergütet bekommen, zunehmend zurückgedrängt. Das liegt daran, dass die Finanzierungssituation der Kliniken derzeit immer problematischer wird. Viele Krankenhäuser reagieren deshalb ausgesprochen wirtschaftlich.
Die neue Verordnung soll theoretisch den Personalbedarf für die unmittelbare Pflege von Patienten auf allen bettenführenden somatischen Stationen festlegen, ist aber in der Praxis nur eine Übergangslösung, bis ein umfassenderes Instrument zur Verfügung steht. Damit die Krankenhäuser dies erfolgreich, zielgerichtet und nachhaltig umsetzen können, müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden. Gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Deutschen Pflegerat (DPR) hat ver.di bereits im Jahr 2020 diese wesentlichen Themen geschaffen. Dabei gehen sie auf folgendes ein:
  • Personal- und Budgetplanung in der Pflege
  • Gliederungsidee
  • Personalausstattung für alle bettenführenden Stationen/Arbeitsbereiche im Nachtdienst
  • Grundsätze der Dienstplangestaltung
  • Transparenz
  • Vorübergehende Einrichtung
  • Pädiatrie und Intensivpflege
Generell ändert die PPR 2.0 nichts an bereits bestehenden Regelungen, sofern die entsprechenden Tarifverträge oder vertraglichen Vereinbarungen arbeitnehmerfreundlichere Bestimmungen enthalten.

Die Unterschiede zwischen dem PPR 2.0 und dem PPR

Die Ansätze der beiden Instrumente zur Ermittlung des Personalbedarfs sind in der Theorie gleich. In der neuen Version wurden jedoch die konkreten Minutenzahlen weiterentwickelt, um eine bedarfsgerechte Patientenversorgung zu gewährleisten. Ein weiterer Unterschied zwischen der PPR 2.0 und der „klassischen“ PPR sind die Nachtschichten. Für diese fehlte in der bisherigen Regelung die Personalausstattung. Außerdem gilt nun die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr als Nachtschicht. Früher begannen Nachtschichten um 20 Uhr. Dies führt zu einer verbesserten Personalausstattung für zwei zusätzliche Stunden, von 20 bis 22 Uhr.

Die Reform der Krankenhäuser ist eine Idee

Die Mehrzahl der Krankenhäuser in Deutschland ist aufgrund eines starken Personalmangels und steigender Nachfrage überlastet. Es ist schwierig, allen Patienten eine individuelle Betreuung zukommen zu lassen, die sich an medizinischen und nicht an finanziellen Aspekten orientiert. Das gesamte System wird deshalb in den nächsten Jahren umgestaltet. Eines der Ziele ist zum Beispiel die Abschaffung der so genannten Fallpauschalen, mit denen die Behandlung pauschal vergütet wird. Die von Gesundheitsministerin Lauterbach versprochene Krankenhausreform wird aber nicht nur an einzelnen Punkten ansetzen, sondern auch als Gesamtkonzept wirken.

Fazit: PPR 2.0 tritt 2024 als Übergangslösung in Kraft

Die PPR 2.0 ist ein Instrument zur Personalbemessung in Kliniken und Krankenhäusern. Ziel ist es, die Abläufe zu straffen und eine bedarfsgerechte Versorgung der Patienten sicherzustellen. Allerdings stellt sich die Frage, ob die Umsetzung des Instruments ausreichende personelle Ressourcen für die Pflege gewährleisten kann und nicht zu Lasten der Patienten geht. Die PPR 2.0 ist eine Übergangslösung, bis ein umfassenderes Instrument verfügbar ist. Es gibt jedoch auch Bedenken, dass die Interessen der Patienten durch die Finanzierungssituation und die Fallpauschalen zurückgedrängt werden. Die Unterschiede zur ursprünglichen PPR bestehen in der Weiterentwicklung konkreter Minutenzahlen und der Personalausstattung für Nachtschichten. Es ist wichtig, dass mehrere Faktoren bei der Umsetzung berücksichtigt werden, um eine erfolgreiche, zielgerichtete und nachhaltige Implementierung sicherzustellen.
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