Ärzte sollen Aufgaben an Pflegefachkräfte abgeben – was bedeutet das?

Pflegefachkräfte bekommen mehr Kompetenzen: das Für und Wider

Pflegefachkräfte könnten in ihrem Arbeitsalltag schon bald Aufgaben übernehmen, die bisher ausschließlich von Ärzten durchgeführt werden durften. Im Rahmen eines Modellversuchs soll auf diesem Weg die pflegerische Versorgung der Patienten verbessert werden. Gleichzeitig soll es zu einer Entlastung der Ärzte und einer Ausweitung der pflegerischen Kompetenzen kommen. Im nachfolgenden Artikel schauen wir uns genauer an, welche Vor- und Nachteile das Modell aufweist und welche Auswirkungen sich daraus für Patienten ergeben können.

Das Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Aufgaben an Pflegekräfte

Am 1. Juli 2022 wurde ein Rahmenvertrag für die Durchführung eines Modellvorhabens beschlossen, welcher die Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten an Pflegefachkräfte mit entsprechender Qualifikation regelt. Dieser Modellversuch soll bereits am 1. Januar 2023 beginnen und maximal für eine Dauer von vier Jahren umgesetzt werden. Der genaue Umfang der Übertragung von heilkundlichen Aufgaben an Pflegekräfte wird in § 63 Abs. 3c SGB V geregelt. Im Modellversuch handelt es sich zunächst um die Übertragung von Kompetenzen, welche auf wenige Krankheitsbilder beschränkt sind. Dazu gehören Demenz, chronische Wunden und Diabetes mellitus. Zu den konkreten Aufgaben, welche künftig von hierfür qualifizierten Pflegefachkräften übernommen werden, gehört beispielsweise die Blutentnahme. Ebenso können Infusionen und Injektionen, Schmerztherapie sowie das Legen von Sonden oder Kathetern auf Pflegekräfte übertragen werden. Sie dürfen zudem das Überleitungsmanagement bei den bereits aufgeführten Krankheitsbildern an weiterbehandelnde Einrichtungen selbstständig ausführen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass entsprechende Qualifikationen durch Weiterbildungen erworben und nachgewiesen werden. Die dazu notwendigen Fortbildungsmaßnahmen sollen im Rahmen des Modellversuchs entwickelt werden.

Pro und kontra der Übertragung von ärztlichen Aufgaben

Ein möglicher Vorteil des Modellvorhabens besteht darin, dass Pflegeberufe für Berufseinsteiger aufgrund des breiteren Aufgabenspektrums attraktiver werden und sich mehr junge Menschen für diesen Berufszweig entscheiden. Das wäre gerade vor dem Hintergrund des schon jetzt herrschenden Fachkräftemangels und des demografischen Wandels mit entsprechend höherem Bedarf an Fachpersonal für die Pflege wünschenswert. Positiv ausfallen dürfte auch, dass die zusätzlichen Weiterbildungen für die Übernahme von ärztlichen Aufgaben neue Anreize für Fachkräfte darstellen und diese in ihrem Beruf halten. Von praktischem Nutzen wird zudem sein, dass Ärzte durch diesen Vorstoß entlastet werden. Für Krankenkassen wird sich die Änderung vermutlich ebenfalls lohnen, denn Pflegefachkräfte erhalten eine geringere Bezahlung als Ärzte, was Behandlungen möglicherweise günstiger macht. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen betont zudem, dass mit diesem Schritt die bisherige Arbeitsteilung aufgebrochen wird.

Kritikpunkte am Modellvorhaben

Durch die nun zusätzlich von Pflegefachkräften auszuführenden Aufgaben wird deren Arbeitsalltag voraussichtlich noch umfangreicher. Die zusätzlich benötigte Zeit muss an anderer Stelle eingespart werden, was schlimmstenfalls im Bereich der eigentlichen pflegerischen Aufgaben erfolgt und dadurch zu einer schlechteren Versorgung von Patienten führt. Auch die Arbeitsbelastung der Pflegekräfte, welche bereits jetzt sehr hoch ist, könnte weiter steigen und mittelfristig zu gesundheitlichen Folgen für das Pflegepersonal führen. Da es sich hierbei um ein Modellvorhaben handelt, bleiben die konkreten Auswirkungen abzuwarten.
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