Können Krankenschwestern /-pfleger auch freiberuflich arbeiten?

Krankenschwestern/-pfleger wünschen sich oft mehr Flexibilität im Beruf. Da liegt der Gedanke nah, der eigene Chef zu sein. Den Pflegeberuf freiberuflich ausüben. Doch ist das heutzutage überhaupt möglich, freiberuflich als Pflegekraft in einem Wohnheim für Senioren, im Krankenhaus oder einer ähnlichen Einrichtung zu arbeiten? Leider nicht! Doch das war nicht immer so!

Welche Vorteile hatte es, als selbstständige Pflegekraft zu arbeiten?

Die selbstständige Tätigkeit als Pflegekraft war für freiberuflich Arbeitende eine attraktive Möglichkeit, als Krankenschwester/-pfleger ein hohes Maß an Flexibilität zu bewahren und gleichzeitig nur wenig Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Von einer gegebenen Flexibilität im Pflegeberuf profitierten vor dem Beschluss insbesondere Pflegekräfte, die neben ihrem Studium arbeiteten oder auch Eltern, die für die Betreuung ihrer Kinder Zeit aufwenden mussten. Doch auch für Pflegekräfte, die keine andere Verpflichtung zu erfüllen hatten, war der Stand als freiberufliche Fachkraft vorteilhaft. So ließen sich als freiberufliche Pflegekraft Privat- und Berufsleben relativ einfach miteinander vereinbaren, ohne dass die Höhe des Gehalts zwingend darunter leiden musste. Zusammenfassend ist somit erkennbar, dass der Stand als Freiberufler Pflegekräften viele Vorteile erbringen konnte.
Die aktuellen Entwicklungen haben dazu beigetragen, dass sich zunehmend mehr Menschen mit Pflegeberufen für die Freiberuflichkeit interessieren. Dies liegt unter anderem daran, dass viele Menschen ein immer sensibler werdendes Bewusstsein für Themen wie zum Beispiel Work-Life-Balance entwickeln, weil sie sich beispielsweise überlastet oder unausgeglichen fühlen. Jedoch ist es so, dass diese Möglichkeit leider nicht mehr besteht, dass Pflegekräfte in Altenheimen oder Krankenhäusern auf selbstständiger Basis tätig sind. Dass die Ausübung der Freiberuflichkeit im Pflegebereich gesetzlich nicht mehr gestattet ist, wurde Mitte 2019 beschlossen.

Welche Gründe sprechen gegen die Freiberuflichkeit von Pflegekräften?

Der Hauptgrund, warum 2019 beschlossen wurde, dass das Pflegepersonal nicht freiberuflich tätig sein kann, ist die Tatsache, dass die beschäftigten Pflegekräfte der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Aus dem Urteil aus dem Jahr 2019 geht hinzukommend hervor, dass die Richter keinen Anlass dafür sahen, dass bei der Ausübung des Pflegeberufs überhaupt von einer freien Ausübung des Berufs ausgegangen werden kann. Somit argumentierten die zuständigen Richter, dass das Hauptmerkmal des Freiberufs bei Pflegekräften im Alltag auf der Station nicht gegeben ist. Dies läge insbesondere daran, dass das Pflegepersonal weisungsgebunden und nicht vollkommen selbstständig agiert. Außerdem nimmt das Pflegepersonal einen festen Bestandteil in den Abläufen des Arbeitstages sowie den Dienstplänen ein, wodurch eine Freiberuflichkeit, bei der aus eigenen Entscheidungen heraus gehandelt wird, auszuschließen ist. Ein Grund dafür, dass es Krankenschwestern/-pflegern heutzutage nicht mehr gestattet ist, auf freiberuflicher Basis zu arbeiten, liegt folglich darin, dass sie nicht frei in ihren Entscheidungen bei der Ausübung des Berufs agieren können und aufgrund dieses Aspekts nicht länger von einer Freiberuflichkeit ausgegangen werden kann.

Gilt der Beschluss auch für Ärzte in Kliniken?

Für Ärzte, die in Kliniken tätig sind, gilt der Beschluss, der Mitte 2019 gefasst wurde, ebenso wie für das Pflegepersonal. Somit zählen auch Ärzte in Kliniken oder ähnlichen Einrichtungen zu den Berufen, die einer abhängigen Beschäftigung nachgehen. Aus diesem Grund können auch Ärzte, die in Kliniken arbeiten, nicht freiberuflich tätig sein. So sind sie ebenso wie das Pflegepersonal in ein Angestelltenverhältnis einzustufen.

Welche Möglichkeiten haben Pflegekräfte?

Neben einem gewöhnlichen Angestelltenverhältnis existieren weitere Modelle, die den Beschäftigten mehr Flexibilität bieten.

Der befristete Vertrag

Pflegekräfte, die noch keine Entscheidung getroffen haben, in welchem Bereich sie langfristig arbeiten möchten, können befristete Verträge eingehen. Diese Verträge besagen, dass der Vertrag automatisch zu einem bestimmten Datum ausläuft. Für Fachkräfte, die daran interessiert sind, verschiedene Einrichtungen oder Fachrichtungen kennenzulernen, können befristete Verträge daher durchaus interessant sein.

Zeitarbeit

Pflegekräfte können auch nach dem Modell Zeitarbeit in der Pflege ihrem Beruf nachgehen. Wir als Personalvermittler unterstützen Sie beim Finden einer neuen Arbeitsstelle. Sie sind im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei uns angestellt und arbeiten für renommierte Unternehmen. Unseren Mitarbeitern bieten wir attraktive Arbeitskonditionen. Dazu gehören:

  • Flexible Beschäftigungsmodelle (Teilzeit, Vollzeit, Blockarbeit)
  • Übertarifliche Bezahlung
  • Umfassende Betreuung unserer Mitarbeiter
Dabei streben wir stets bestmögliche Transparenz an. Im Laufe eines Einsatzes in einem Unternehmen besteht zudem die potenzielle Möglichkeit einer vollständigen Übernahme durch den Personalanfragenden.

vonCaprivi verbindet seit über 17 Jahren Menschen mit Unternehmen. Arbeitnehmer sollen in einem positiven Betriebsklima ihren Traumjob finden. Bei Fragen oder dem Wunsch für ein unverbindliches Telefonat, melden Sie sich gerne über unser Kontaktformular oder unter unserer Rufnummer.

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Mit Sachverstand und Finger­spitzen­gefühl schaffen wir im Arbeitsmarkt die idealen Verbindungen zwischen Unternehmen und unserem qualifizierten Personal. von Caprivi GmbH zählt zu den ersten Adressen im Bereich der flexiblen Personal­konzepten wie Zeitarbeit, Arbeit­nehmer­überlassung, Personal­vermittlung und Personal­übernahme sowie Executive Search.

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